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Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

1. Anmeldung / Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage des aktuellen Kataloges oder eines aktuellen Sonderangebotes bieten Sie den Reiseveranstaltern:
Kurverwaltung Bad Suderode / Hotel Haus Auerhahn
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit Annahme der Anmeldung und einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zu Stande. Diese Bestätigung kann bei der Reiseanmeldung für ein Pauschalangebot mit Übernachtungsleistungen auch durch den Beherbergungsbetrieb im Auftrage der Kurverwaltung erfolgen. Gibt der Reisende eine Buchungserklärung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn ab, kommt der Reisevertrag ebenso zustande, wenn der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung mehr aushändigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder nicht widerspricht. Voraussetzung für die Teilnahme an den Angeboten ist eine ausreichende körperliche Verfassung, die im Zweifelsfall vor Anmeldung in eigener Verantwortung ärztlich abgeklärt wird. Mit der Reiseanmeldung für Angebote ohne Badearztkonsultation(en) wird dem Veranstalter zudem erklärt, dass sich der/die Reiseteilnehmer grundsätzlich gesund fühlen und die Buchung lediglich zum Zwecke der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens bzw. aus reiner Annehmlichkeit erfolgt. Bei Reiseanmeldungen für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung notwendig.

2. Bezahlung

Die Abrechnung erfolgt bei Angeboten mit Übernachtungsleistungen über den Beherbergungsbetrieb oder die Kurverwaltung. Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Bei Angeboten ohne Übernachtungsleistungen bzw. bei separater, eigenverantwortlicher Buchung einer Unterkunft zahlen Sie den Preis für die Gesundheitsanwendungen und zugeordnete Leistungen nach Anreise am Gästeservice im Kurzentrum. Arzthonorare bei der 6-Tage-Schnupperkur sind nach Anreise am Gästeservice zu zahlen. Bei Reiseanmeldungen für Personen unter 16 Jahren ist für alle Anwendungen eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung notwendig. Alle Preise verstehen sich inklusive der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% bzw. 19%.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes oder Sonderangebotes, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Veranstalter behält sich Änderungen vor, die auf sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen beruhen und über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nach Vertragsabschluss sind nur unerhebliche Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen gestattet, die dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte dies unbedingt in schriftlicher Form geschehen. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie aus Gründen nicht antreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen:
bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises,
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 80% des Reisepreises.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Umbuchung, Ersatzperson

Im Fall von Änderungen und Umbuchungen nach Vertragsabschluss seitens des Reisenden kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 EUR, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, verlangen. Bis zu Reisebeginn kann der Reisende sich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Ersteren. Der Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, so sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis (z.B. zuzüglich Einzelbelegungszuschlag) zu fordern.

6. Versicherungen

Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung (Krankheit, Rücktritt, Abbruch usw.).

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag vor oder nach Reiseantritt ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, behält gleichwohl der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

9. Gewährleistung

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Diese besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. in der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Veranstalter kann die Abhilfe bzw. die Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und erfolgt in angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.

10. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Er ist verpflichtet, seine Beanstandungen dem Veranstalter unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. Haftung

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden vom Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht bei vermittelten Angeboten.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

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